Handwerksrolle
Wer den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe aufnehmen möchte, muss dies unverzüglich der für den Betriebsort zuständigen Handwerkskammer anzeigen.
Wer den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe aufnehmen möchte, muss dies unverzüglich der für den Betriebsort zuständigen Handwerkskammer anzeigen.