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Gewerbeummeldung

Sicherer Login zum Bürgerportal über das Serviceportal Schleswig-Holstein

Sie verlegen den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort in der zuständigen Gemeinde? Oder bieten Sie künftig zusätzliche andere Waren oder Leistungen an, die für das derzeit angemeldete Gewerbe unüblich sind? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.   

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