Explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoff): Erlaubnis zum Erwerb, Umgang oder zur Beförderung (für nicht gewerbliche Zwecke)
Sie möchten als Privatperson mit explosionsgefährlichen Stoffen wie z.B. Schwarzpulver, Nitrozellulosepulver oder Feuerwerkskörpern umgehen?Dann müssen Sie das Sprengstoffgesetz (SprengG) beachten und brauchen eine behördliche Erlaubnis von der zuständigen Behörde!