Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoff): Erlaubnis zum Erwerb, Umgang oder zur Beförderung (für nicht gewerbliche Zwecke)

Sicherer Login zum Bürgerportal über das Serviceportal Schleswig-Holstein

Sie möchten als Privatperson mit explosionsgefährlichen Stoffen wie z.B. Schwarzpulver, Nitrozellulosepulver oder Feuerwerkskörpern umgehen?Dann müssen Sie das Sprengstoffgesetz (SprengG) beachten und brauchen eine behördliche Erlaubnis von der zuständigen Behörde!

Als Gast weitermachen

Weiter ohne Anmeldung